Bauliche Barrierefreiheit
Machen Sie den Barriere-Check in allen Kirchen und Gemeindehäusern. Vergessen Sie auch nicht die Sakristeien, den Altarraum, etc. Tipp: Stellen Sie sich vor, der Pfarrer sitzt nach einem Unfall plötzlich im Rollstuhl, der/die Gemeindereferent*in ist blind. Zu baulichen Fragen können sie sich auch beim Erzbischöflichen Bauamt beraten lassen.
Achten Sie vor allem darauf:
- Es gibt gut ausgeschilderte Behindertenparkplätze in Eingangsnähe.
- Türen und Durchgänge sind mindestens 90 cm breit, möglichst schwellenlos und für alle Menschen gut zu öffnen (z.B. mit Türöffner). Nähere Infos finden Sie hier.
- Es gibt einen Stufenlosen Zugang zu allen Räumen (auch zum Altarraum), z.B. über Rampen mit max. 6 % Steigung.
- Es gibt Aufzüge mit dem Mindestmaß 1,10 m Breite und 1,40 m Länge, die auch von Menschen im Rollstuhl und blinden Menschen bedient und benutzt werden können. Die Notrufeinrichtung kann auch von gehörlosen Menschen benutzt werden.
- Es gibt Toiletten für Alle vor der Kirche und im Gemeindehaus. Diese sind auch geöffnet und ausgeschildert.
- Es gibt Unisex-Toiletten.
- Alle Bodenbeläge sind rutschhemmend und fest verlegt.
- Alle Räume (Innen und Außen) sind gut ausgeleuchtet.
- Treppen und andere Stolperfallen (Stufen, Glastüren, …) sind deutlich mit Leuchtstreifen markiert.
- Es gibt Schilder zur Orientierung. Diese sind auch mit Symbolen und Braille-Schrift versehen. Auf Stereotype Zuschreibungen wird dabei verzichtet.
- Im Kirchenschiff gibt es ausreichend Platz für Rollstühle und Rollatoren. Die Durchgänge sind breit genug, so dass Menschen im Rollstuhl überall hingelangen können.