Bauliche Barrierefreiheit

Machen Sie den Barriere-Check in allen Kirchen und Gemeindehäusern. Vergessen Sie auch nicht die Sakristeien, den Altarraum, etc. Tipp: Stellen Sie sich vor, der Pfarrer sitzt nach einem Unfall plötzlich im Rollstuhl, der/die Gemeindereferent*in ist blind. Zu baulichen Fragen können sie sich auch beim Erzbischöflichen Bauamt beraten lassen.
Achten Sie vor allem darauf:

  • Es gibt gut ausgeschilderte Behindertenparkplätze in Eingangsnähe.
  • Türen und Durchgänge sind mindestens 90 cm breit, möglichst schwellenlos und für alle Menschen gut zu öffnen (z.B. mit Türöffner). Nähere Infos finden Sie hier.
  • Es gibt einen Stufenlosen Zugang zu allen Räumen (auch zum Altarraum), z.B. über Rampen mit max. 6 % Steigung.
  • Es gibt Aufzüge mit dem Mindestmaß 1,10 m Breite und 1,40 m Länge, die auch von Menschen im Rollstuhl und blinden Menschen bedient und benutzt werden können. Die Notrufeinrichtung kann auch von gehörlosen Menschen benutzt werden.
  • Es gibt Toiletten für Alle vor der Kirche und im Gemeindehaus. Diese sind auch geöffnet und ausgeschildert.
  • Es gibt Unisex-Toiletten.
  • Alle Bodenbeläge sind rutschhemmend und fest verlegt.
  • Alle Räume (Innen und Außen) sind gut ausgeleuchtet.
  • Treppen und andere Stolperfallen (Stufen, Glastüren, …) sind deutlich mit Leuchtstreifen markiert.
  • Es gibt Schilder zur Orientierung. Diese sind auch mit Symbolen und Braille-Schrift versehen. Auf Stereotype Zuschreibungen wird dabei verzichtet.
  • Im Kirchenschiff gibt es ausreichend Platz für Rollstühle und Rollatoren. Die Durchgänge sind breit genug, so dass Menschen im Rollstuhl überall hingelangen können.
Ein Schalter für Rollstuhlfahrer für einen Aufzug
Erzdiözese Freiburg

Checkliste Inklusion